Gütestelle

Die wertvolle Chance

Gerichtsprozesse können oft das Ende langfristiger Geschäftsverbindungen oder persönlicher Beziehungen bedeuten und sind darüber hinaus mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Der Weg durch gerichtliche Instanzen ist nicht die einzige Möglichkeit, rechtliche Streitigkeiten zu bereinigen. Eine Gütestelle bietet Ihnen die Chance, Ihre zivilrechtliche Streitigkeit außergerichtlich, schnell und kostengünstig beizulegen.

Seit dem 18. Februar 2011 bin ich durch das Niedersächsische Justizministerium als Gütestelle im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordung (ZPO) anerkannt.

Nutzen Sie Ihre Chance!

Hier können Sie die Verfahrensordnung einsehen.